Notarielle Beglaubigung pro Dokument
Notariell beglaubigte Übersetzungen von ausländischen Dokumenten sind der Standard für die Schweizer Behörden.
Sie werden häufig für Einbürgerungsgesuche, das Ehevorbereitungsverfahren oder die Eintragung einer Firma ins Handelsregister (Firmengründung) benötigt.
Damit ein fremdsprachiges Dokument in einigen Kantonen in der Schweiz anerkannt wird, ist eine notariell beglaubigte Übersetzung notwendig. Beispielsweise werden notariell beglaubigte Übersetzungen von Gerichten in der Schweiz oder vom Zivilstandsamt des Kantons Zürich angefordert.
Die notarielle Beglaubigung erfolgt in der Regel in Form einer schriftlichen Erklärung des Übersetzers, die dem übersetzten Dokument beigefügt wird.
Für die Anerkennung einer notariell beglaubigten Übersetzung im Ausland wird oft eine Apostille oder eine Überbeglaubigung verlangt.
Notariell beglaubigte Übersetzungen von ausländischen Dokumenten sind der Standard für die Schweizer Behörden.
Sie werden häufig für Einbürgerungsgesuche, das Ehevorbereitungsverfahren oder die Eintragung einer Firma ins Handelsregister (Firmengründung) benötigt.
Damit ein fremdsprachiges Dokument in einigen Kantonen in der Schweiz anerkannt wird, ist eine notariell beglaubigte Übersetzung notwendig. Beispielsweise werden notariell beglaubigte Übersetzungen von Gerichten in der Schweiz oder vom Zivilstandsamt des Kantons Zürich angefordert.
Die notarielle Beglaubigung erfolgt in der Regel in Form einer schriftlichen Erklärung des Übersetzers, die dem übersetzten Dokument beigefügt wird.
Für die Anerkennung einer notariell beglaubigten Übersetzung im Ausland wird oft eine Apostille oder eine Überbeglaubigung verlangt.
Notariell beglaubigte Übersetzungen von ausländischen Dokumenten sind der Standard für die Schweizer Behörden.
Sie werden häufig für Einbürgerungsgesuche, das Ehevorbereitungsverfahren oder die Eintragung einer Firma ins Handelsregister (Firmengründung) benötigt.
Damit ein fremdsprachiges Dokument in einigen Kantonen in der Schweiz anerkannt wird, ist eine notariell beglaubigte Übersetzung notwendig. Beispielsweise werden notariell beglaubigte Übersetzungen von Gerichten in der Schweiz oder vom Zivilstandsamt des Kantons Zürich angefordert.
Die notarielle Beglaubigung erfolgt in der Regel in Form einer schriftlichen Erklärung des Übersetzers, die dem übersetzten Dokument beigefügt wird.
Für die Anerkennung einer notariell beglaubigten Übersetzung im Ausland wird oft eine Apostille oder eine Überbeglaubigung verlangt.