Notarielle Beglaubigung pro Dokument

CHF 20.00

Notariell beglaubigte Übersetzungen von ausländischen Dokumenten sind der Standard für die Schweizer Behörden.

Sie werden häufig für Einbürgerungsgesuche, das Ehevorbereitungsverfahren oder die Eintragung einer Firma ins Handelsregister (Firmengründung) benötigt.

Damit ein fremdsprachiges Dokument in einigen Kantonen in der Schweiz anerkannt wird, ist eine notariell beglaubigte Übersetzung notwendig. Beispielsweise werden notariell beglaubigte Übersetzungen von Gerichten in der Schweiz oder vom Zivilstandsamt des Kantons Zürich angefordert.

Die notarielle Beglaubigung erfolgt in der Regel in Form einer schriftlichen Erklärung des Übersetzers, die dem übersetzten Dokument beigefügt wird.

Für die Anerkennung einer notariell beglaubigten Übersetzung im Ausland wird oft eine Apostille oder eine Überbeglaubigung verlangt.

Anzahl:
Zum Warenkorb hinzufügen

Notariell beglaubigte Übersetzungen von ausländischen Dokumenten sind der Standard für die Schweizer Behörden.

Sie werden häufig für Einbürgerungsgesuche, das Ehevorbereitungsverfahren oder die Eintragung einer Firma ins Handelsregister (Firmengründung) benötigt.

Damit ein fremdsprachiges Dokument in einigen Kantonen in der Schweiz anerkannt wird, ist eine notariell beglaubigte Übersetzung notwendig. Beispielsweise werden notariell beglaubigte Übersetzungen von Gerichten in der Schweiz oder vom Zivilstandsamt des Kantons Zürich angefordert.

Die notarielle Beglaubigung erfolgt in der Regel in Form einer schriftlichen Erklärung des Übersetzers, die dem übersetzten Dokument beigefügt wird.

Für die Anerkennung einer notariell beglaubigten Übersetzung im Ausland wird oft eine Apostille oder eine Überbeglaubigung verlangt.

Übersetzung (halbe Seite) Spanisch - Deutsch
Schwierigkeitsgrad:
Übersetzung (ganze Seite) Spanisch - Deutsch
Schwierigkeitsgrad:
Wegpauschale
Wegpauschale
CHF 75.00

Notariell beglaubigte Übersetzungen von ausländischen Dokumenten sind der Standard für die Schweizer Behörden.

Sie werden häufig für Einbürgerungsgesuche, das Ehevorbereitungsverfahren oder die Eintragung einer Firma ins Handelsregister (Firmengründung) benötigt.

Damit ein fremdsprachiges Dokument in einigen Kantonen in der Schweiz anerkannt wird, ist eine notariell beglaubigte Übersetzung notwendig. Beispielsweise werden notariell beglaubigte Übersetzungen von Gerichten in der Schweiz oder vom Zivilstandsamt des Kantons Zürich angefordert.

Die notarielle Beglaubigung erfolgt in der Regel in Form einer schriftlichen Erklärung des Übersetzers, die dem übersetzten Dokument beigefügt wird.

Für die Anerkennung einer notariell beglaubigten Übersetzung im Ausland wird oft eine Apostille oder eine Überbeglaubigung verlangt.

Wegpauschale
CHF 75.00
Übersetzung (halbe Seite) Spanisch - Deutsch
ab CHF 45.00
Apostille pro Dokument
CHF 30.00
Übersetzung (ganze Seite) Spanisch - Deutsch
ab CHF 90.00
Beglaubigte Übersetzung (Pauschal - kurzer Text)
ab CHF 145.00