Notariell beglaubigte Übersetzungen
Spanisch - Deutsch

Amtlich beglaubigte Übersetzungen (mit Apostille) von:

  • Urkunden (Geburtsurkunde, Sterbeurkunde, Eheurkunde, Scheidungsurkunde etc.)

  • Zivilstandsdokumenten (Ledigkeitsbescheinigung, Wohnsitzbestätigung etc.)

  • Gerichtsurteilen

  • Auszügen (Strafregisterauszug, Betreibungsregisterauszug etc.)

  • Zeugnissen, Diplomen

  • Verfügungen

  • Krankenberichten

  • Testamenten

  • Anklageschriften

  • Einvernahmeprotokollen

  • medizinischen/psychologischen Gutachten

  • Verträgen

  • Wortprotokollen

  • Internationalen Rechtshilfeersuchen

Damit ein fremdsprachiges Dokument in der Schweiz anerkannt wird, ist eine notariell beglaubigte Übersetzung notwendig. Beispielsweise werden notariell beglaubigte Übersetzungen von Gerichten in der Schweiz oder vom Zivilstandsamt des Kantons Zürich angefordert.

Die notarielle Beglaubigung erfolgt in der Regel in Form einer schriftlichen Erklärung des Übersetzers, die dem übersetzten Dokument beigefügt wird.

Für die Anerkennung einer notariell beglaubigten Übersetzung im Ausland wird oft eine Apostille oder eine Überbeglaubigung verlangt.

FAQ zu Übersetzungen.

Nachstehend finden Sie einige der am häufigsten gestellten Fragen (FAQ) zu Übersetzungen.

Wenn Ihre Frage hier nicht beantwortet wird, zögern Sie bitte nicht, mich zu kontaktieren. - ich würde mich freuen, von Ihnen zu hören!

  • Beim Übersetzen wird ein Text schriftlich aus einer Ausgangssprache in eine Zielsprache übertragen.

    Dolmetschen ist die mündliche Übertragung eines gesprochenen oder schriftlich fixierten Textes in eine andere Sprache.

  • Alle offiziellen Dokumente zur Vorlage bei einer Amtsstelle benötigen in der Regel eine notarielle Beglaubigung.

  • Normalerweise werden in der Schweiz angefertigte beglaubigte Übersetzungen auch im Ausland anerkannt, wenn diese mit einer Apostille oder Überbeglaubigung versehen sind.

    Dabei ist es essenziell, dass auch die Apostille oder Überbeglaubigung in die jeweilige Landessprache angebracht, oder übersetzt wird.

  • Der Preis für eine (beglaubigte) Übersetzung hängt von mehreren Faktoren ab, wie z.B. vom Textumfang und von der Schwierigkeit des Textes.

    Aus diesem Grund kann ich Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag erst nach Durchsicht der Unterlagen unterbreiten.

  • Für eine beglaubigte Übersetzung von einem Dokument mit kurzem Text wie z.B. von einem Personalausweis, oder einem Diplom etc. wird ein Mindestbetrag von CHF 145 berechnet.
    Der Preis beinhaltet die Wegentschädigung zum Notariat und die Gebühren für die notarielle Beglaubigung.

  • Es ist schwer, pauschale Zeitrahmen anzugeben, weil die Dauer von mehreren Faktoren abhängig ist.

    Nach Durchsicht der Unterlagen kann ich Ihnen gerne einen Abgabetermin vorschlagen.

Eine männliche Person tippt in den Laptop. Das Foto ist in schwarz-weiss und sollte die Arbeit eines Übersetzers darstellen.

Kundenfeedback