Apostille pro Dokument
Notariell beglaubigten Übersetzungen von Dokumenten zur Vorlage im Ausland benötigen in der Regel eine Apostille oder eine Überbeglaubigung.
Damit in der Schweiz ausgestelltes Dokument bzw. dessen Übersetzung im Ausland von einer Behörde, oder einem Gericht, anerkannt wird, ist eine Apostille oder eine Überbeglaubigung notwendig. Einige Länder verlangen eine Apostlle, während andere eine Überbeglaubigung.
Die Apostille oder Überbeglaubigung erfolgt in der Regel in Form eines viereckigen Stempels und einer Unterschrift, z. B. durch de Stadtkanzlei, welche die bereits notariell beglaubigten Übersetzung eines Dokuments überbeglaubigt, oder mit einer Apostille versieht.
Notariell beglaubigten Übersetzungen von Dokumenten zur Vorlage im Ausland benötigen in der Regel eine Apostille oder eine Überbeglaubigung.
Damit in der Schweiz ausgestelltes Dokument bzw. dessen Übersetzung im Ausland von einer Behörde, oder einem Gericht, anerkannt wird, ist eine Apostille oder eine Überbeglaubigung notwendig. Einige Länder verlangen eine Apostlle, während andere eine Überbeglaubigung.
Die Apostille oder Überbeglaubigung erfolgt in der Regel in Form eines viereckigen Stempels und einer Unterschrift, z. B. durch de Stadtkanzlei, welche die bereits notariell beglaubigten Übersetzung eines Dokuments überbeglaubigt, oder mit einer Apostille versieht.
Notariell beglaubigten Übersetzungen von Dokumenten zur Vorlage im Ausland benötigen in der Regel eine Apostille oder eine Überbeglaubigung.
Damit in der Schweiz ausgestelltes Dokument bzw. dessen Übersetzung im Ausland von einer Behörde, oder einem Gericht, anerkannt wird, ist eine Apostille oder eine Überbeglaubigung notwendig. Einige Länder verlangen eine Apostlle, während andere eine Überbeglaubigung.
Die Apostille oder Überbeglaubigung erfolgt in der Regel in Form eines viereckigen Stempels und einer Unterschrift, z. B. durch de Stadtkanzlei, welche die bereits notariell beglaubigten Übersetzung eines Dokuments überbeglaubigt, oder mit einer Apostille versieht.